Private Vorsorge mit der Rürup-Rente
Posted in Finanzen on Februar 21st, 2012Schlagwörter: Alter, Auszahlung, Basisrente, private Vorsorge, Rente
Dass die Rente sicher ist, dürfte wohl nicht einmal mehr der Erfinder des Slogans, Norbert Blühm, langjähriger Sozialminister unter Bundeskanzler Helmut Kohl, glauben. Denn die Lebenserwartung steigt und immer mehr Menschen beziehen immer länger ihre Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, während immer weniger Arbeitnehmer in das System einzahlen. Die private Vorsorge für das Alter wird deshalb immer wichtiger. Und sie bringt umso mehr, je eher man mit der privaten Vorsorge beginnt. Ein wichtiger Baustein der privaten Altersvorsorge kann ein staatlich geförderter Vertrag nach dem Modell der Rürup-Rente mit der Basisrente als Versorgung im Alter sein. Natürlich kann diese um eine rein private Vorsorge-Variante ergänzt werden. Attraktiv macht dieses Modell aber die staatliche Förderung durch Steuervorteile.
Diese zusätzliche Rente ist nach dem Erfinder des Modells, Bernd Rürup benannt. Der große Unterschied zur Riester-Rente, dem ersten Versuch, die private Vorsorge durch staatliche Förderung attraktiv zu machen, ist bei der Rürup-Rente grundsätzlich jeder dazu berechtigt, die Förderung in Anspruch zu nehmen. Deshalb ist sie vor allem für Freiberufler und Selbstständige eine sehr willkommene Ergänzung zur Altersvorsorge. Wer einen entsprechenden Vertrag abschließt, bekommt schon von Anfang an satte steuerliche Vorteile, die sich in barer Münze für den Versicherten auszahlen. Denn der Versicherte kann die Beiträge in der Einkommenssteuererklärung unter dem Punkt Sonderausgaben geltend machen, was das zu versteuernde Einkommen vermindert. Alleinstehende können einen Betrag von höchstens 20.000 Euro pro Jahr geltend machen, für Verheiratete gilt die doppelte Summe. Der volle Höchstbetrag ist in der Steuererklärung aber erst ab dem Jahr 2025 möglich.
Diese Grenze wird schrittweise um zwei Prozent pro Jahr angehoben. Für 2012 werden 74 Prozent anerkannt, also 14.800 Euro für Singles und 29.600 für Verheiratete. Arbeitnehmer, die einen Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung bekommen haben, können diesen ebenfalls geltend machen. Dafür steigt während der Auszahlung der Basisrente die Besteuerung dafür. Der Versicherte kommt also in den Genuss einer doppelten Förderung. Weil im Alter das Einkommen meist um einiges geringer ist als in der aktiven Zeit als Berufstätiger. Somit sinkt auch der Steuersatz des Versicherten. 2005, als die Rürup-Rente eingeführt wurde, waren 50 Prozent steuerpflichtig, die Besteuerung der Leistungen steigt bis 2020 um zwei Prozent, dann um ein Prozent pro Jahr.